Montag, 30. Dezember 2013

In der Dogmatik werden Glaubenssätze in verschiedene Gewißheitsgrade unterteilt.


Den höchsten Gewißheitsgrad besitzen die unmittelbar geoffenbarten Wahrheiten. Der ihnen gebührende Glaubensassens  stützt sich auf die Autorität des offenbarenden Gottes (fides divina = göttlichen Glaubens) und, wenn die Kirche ihre Vorlage des Enthaltensein in der Offenbarung verbürgt, auch auf die Autorität des unfehlbaren Lehramtes der Kirche (fides catholica). Wenn sie (die Kirche) ein feierliches Glaubensurteil (Definition) des Papstes oder eines allgemeinen Konzils vorgelegt werden, sind sie DE FIDE DEFINITA
Die katholischen Wahrheiten oder kirchlichen Lehren, über die das unfehlbare Lehramt der Kirche endgültig entschieden hat, sind mit einem Glaubensassens anzunehmen, der sich auf die Autorität der Kirche allein stützt (FIDES ECCLESIASTICA). Die Gewißheit dieser Wahrheiten ist unfehlbar wie bei den eigentlichen Dogmen.

SENTENTIA FIDEI PROXIMA ist eine Lehre, die von den Theologen fast allgemein als Offenbarungswahrheit angesehen wird, von der Kirche aber noch nicht endgültig als solche verkündigt worden ist.

SENTENTIA AD FIDEM PERTINENS oder THEOLOGICE CERTA (SENT. CERTA) ist eine Lehre, über die sich das kirchliche Lehramt noch nicht endgültig geäussert hat, deren Wahrheit aber durch ihren inneren Zusammenhang mit der Offenbarungslehre verbürgt ist (theologische Konklusionen).

SENTENTIA COMMUNIS ist eine Lehre, die an sich in das Gebiet der freien Meinungen gehört, von den Theologen aber allgemein vertreten wird.
(Quelle: Grundriss der Dogmatik: Ludwig Ott)

Weitere theologische Meinungen von geringerem Gewißheitsgrad sind die SENT. PROBABILIS, SENT. PROBABILIOR, SENT. BENE FUNDATUR, SENT. PIA, OPINIO TOLERATA

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