Dritter Theil - Viertes Hauptstück
Vom dritten Gebote
Gedenke, dass du den Sabbattag heiligest [Exed. 26, 8-12.] Sechs Tage
sollst du arbeiten, und alle deine Geschäfte thun. Aber am siebenten Tag ist der
Sabbath des Herrn deines Gottes: Am selben sollst du kein Geschäft thun, weder
du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch
dein Vieh, noch der Ankömmling, der inner deiner Thoren ist. Denn in sechs Tagen
hat der Herr Himmel und Erde gemacht, und das Meer, und alles was darin ist,
aber am siebenten Tage ruhte er, darum segnete Gott den Sabbathtag, und heiligte
ihn
I. Was durch dieses dritte Gebot den Gläubigen geboten werde.
Durch dieses Gebot des Gesetzes wird jene äußerliche Verehrung, die
wir Gott schuldig sind, recht und nach der Ordnung vorgeschrieben; denn es ist
gleichsam eine Frucht des vorigen Gebotes; weil wir den, welchen wir im
innersten Herzen andachtsvoll verehren, angetrieben durch Glaube und Hoffnung,
die wir nuf ihn setzen, auch durch äussere Ehrenbezeigung zu verehren, und ihm
Dank zu sagen nicht umhinkönnen. Und weil diess diejenigen, die ihre Zeit in
Beschäftigung mit irdischen Dingen hinbringen, nicht leicht thun können, so ist
eine bestimmte Zeit festgesetzt worden,
wo es bequem geschehen kann.
wo es bequem geschehen kann.
II. Warum sich der Seelsorger besondere Mühe geben soll, damit die Gläubigen das, was hier vorgeschrieben wird, beständig im Gedächtnisse behalten.
1) Wie viel an der sorgfältigen Beobachtung des dritten Gebotes liege.
2) An Festtagen soll man Predigten anhören.
I. Da diess Gebot der Art ist, dass es wundervollen Nutzen und
Früchte bringt, so ist es eine grosse Pflicht des Seelsorgers, auf die Erklärung
desselben den grössten Fleiss zu verwenden. Zur Entzündung seines Eifers trägt
aber vorzüglich das erste Wort des Gebotes bei, Gedenke. Denn gleichwie die
Gläubigen sich an dieses Gebot erinnern müssen, ebenso ist es auch die Sache des
Seelsorgers, dasselbe durch Ermahnen und Lehren oft in ihrem Gedächtnisse zu
erneuern.
II. Wie viel aber für die Gläubigen daran gelegen sey, dieses Gebot
zu ehren, ersieht man daraus, dass es durch sorgfältige Beobachtung desselben,
auch leichter zur Haltung der übrigen Gebote hingeleitet werde. Wenn sie unter
andern, was sie an Festtagen zu thun schuldig sind, um das Wort Gottes zu hören,
zur Kirche kommen müssen; wenn sie über die göttlichen Vorschriften zur
Rechtfertigung unterrrichtet sind, so werden sie auch das Gesetz des Herrn von
ganzem Herzen beobachten. Desswegen wird in den heiligen Schriften die Feier und
Heilighaltung des Sabbaths sehr oft geboten; wie in Exodus [Exed. 16,23. 20,10. 11,31.] ,
Levilicus [Lev. 16,29-31 19,3.
23,24-32 26,2.] , Deuternomium [Deut. 5,12.-15] , beim Isaias [Isai. 56,2. 58,13. 66,23.] ,
ebenso beim Jeremias [Jer.
7,21-27] , und beim Ezzechiel [Ezech. 20,12 22,8 23.32] gesehen werden kann; an allen
diesen Stellen ist das Gebot von der Feier des Sabbathes gegeben.
III. Wie die Fürsten ermahnet werden sollen, hiebei den Vorstehern der Kirche behülflich zu seyn.
Die Fürsten und Obrigkeiten sollen ermahnet werden, dass sie
besonders in dem, was die Aufrechthaltung und Beförderung des Gottesdienstes
betrifft, die Vorsteher der Kirche durch ihr Ansehen unterstützen, und dem Volke
befehlen sollen, den Vorschriften der Priester zu gehorchen.
Was aber die Erklärung dieses Gebotes anbelangt, so darf keine Mühe
gescheut werden, die Gläubigen zu belehren, worin dieses Gebot mit den übrigen
übereinstimme, und wodurch es sich von ihnen unterscheide. Denn auf diese Weise
wird es die Ursache und den Grund erkennen, warum wir nicht den Sabbath, sondern
den Sonntag feiern, und heilig halten.
IV. Wie sich dieses Gebot von den übrigen Gesetzen des Dekalog es unterscheide.
1) Alle Gebote des Dekalotes sind natürliche Gesetze, ausgenommen das
Gebot von der Beobachtung des Sabbaths. 2) Was das dritte Gebot von den andern
unterscheide.
I. Einen deutlichen Unterschied sieht man darin, dass die übrigen
Gebole des Dekaloges natürliche und ewige Gebote sind, und auf keine Weise
abgeändert werden können; wodurch geschah, dass, obschon das Gesetz Mosis
aufgehoben ist, doch alle Gebote, die auf den zwei Tafeln enthalten sind, das
christliche Volk beobachet; was desswegen geschieht, nicht weil Moses so
befohlen hat, sondern weil sie der Natur zukommen, durch deren Kraft die
Menschen zu ihrer Befolgung angetrieben werden.
II. Dieses Gebot aber von der Heilighaltung des Sabbathes ist, wenn
man auf eine bestimmte Zeit Rücksicht nimmt, nicht fest und beständig, sondern
veränderlich; es ist auch kein Sitten-, sondern ein Ceremonialgesetz; auch ist
es kein natürliches Gesetz, weil nicht von der Natur gelehrt und angeordnet
worden ist, dass wir lieber an jenem Tage, als an einem andern, Gott die
äusserliche Ehre erweisen; sondern seit jener Zeit, wo das israelitische Volk
aus der Knechtschaft des Pharao befreit wurde, hat es den Sabbath gefeiert.
V. Als zur Zeit des Todes Christi die Ceremonien des Gesetzes aufgehoben wurden, ist auch der Sabbath, in so weit er ein Ceremonial war, aufgehoben worden.
Die Zeit, wo die Heiligung des Sabbathes aufgehoben werden sollte,
ist die nämliche, wo der übrige hebräische Gottesdienst und die Ceremonien
desselben abgeschafft wurden, nämlich beim Tode Christi. Denn da jene Ceremonien
gleichsam Schattenbilder des Lichtes und der Wahrheit sind, so mussten sie
allerdings bei der Ankunft des Lichtes und der Wahrheit, welche Christus ist,
aufgehoben werden; desshalb schrieb Paulus an die Galater, da er die Verehrer
des mosaischen Gottesdienstes tadelte, folgendermassen: Ihr
haltet Tage, und Monate, und Zeiten, und Jahre; ich fürchte eurethalben, dass
ich etwa umsonst unter euch gearbeitet habe. [Gal.
4,10.11.] Das nämliche schrieb er an die Kolosser. [Kol. 2,16] Soviel vom
Unterschiede!
VI. Wie dieses dritte Gebot mit den übrigen neun übereinstimme.
Dieses Gebot stimmt mit den übrigen überein, nicht in den
Gebräuchen und Ceremonien, sondern weil es etwas enthält, was die Sitten und das
Naturrecht betrifft. Denn die Verehrung Gottes und die Frömmigkeit, welche durch
dieses Gebot befohlen wird, besteht durch das Recht der Natur, da schon die
Natur befiehlt, einige Stunden auf das zu verwenden, was zum Gottesdienste
gehöret. Zum Beweise hievon dient, dass bei allen Nationen gewisse Feiertage,
und zwar öffentlich, festgesetzt wurden, welche der Beschäftigung mit heiligen
und göttlichen Dingen geweihet waren. Dem Menschen ist es durch die Natur
geboten, dass er eine gewisse Zeit den Verrichtungen, nothwendiger Dinge widme,
z.B. der Ruhe des Körpers, dem Schlafe und andern dergleichen; und gleichwie dem
Körper, so verlangt gleichfalls die Natur, dass er auch dem Geiste einige Zeit
gönne, wo er sich in der Betrachtung Gottes stärken kann. Da es also eine
gewisse Zeit geben muss, wo göttliche Dinge vorgenommen und Gott der schuldige
Dienst geleistet werden soll, so betrifft diess gewiss die Vorschriften für die
Sitten.
VII. Die Apostel bestimmten, dass statt des Sabbaths der Sonntag geheiligt werden soll.
Desswegen haben die Apostel aus den sieben Tagen jenen, welcher der
erste ist, dem Dienste Gottes zu heiligen beschlossen, und nannten ihn auch den
Tag des Herrn. Denn auch der heil. Johannes gedenkt in der Offenbarung des Tags des Herrn; [Off. 1,10]
und der Apostel befiehlt, dass an einem Tage des
Sabbathes, [I. Cor. 16,2.] welcher der Tag
des Herrn ist, wie der heilige Chrysostomus erklärt, Sammlungen veranstaltet,
werden sollen; damit wir einsehen, dass schon damals in der Kirche der Sonntag
heilig gehalten wurde. Damit aber die Gläubigen wissen, was sie an diesem Tage
thun, und von welchen Handlungen sie sich enthalten sollen, so ist hier der
gehörige Ort, wo der Seelsorger das ganze Gebot, das füglich in vier Theile
abgetheilt werden kann, sorgfältig und von Wort zu Wort auslegen soll.
VIII. Was hier durch das Wort „gedenke" überhaupt vorgeschrieben werde.
Die Heiligung des Sabbathes darf bei keiner Veranlassung
unterbleiben.
Der Seelsorger stelle überhaupt vor, was die Worte: Gedenke, dass
du den Sabbathtag heiligest, vorschreiben. Das Wort Gedenke ist aber desswegen
am Anfange des Gebotes sehr passend, weil die Feier dieses Tages zu den
Ceremonialgesetzen gehört: und hierüber soll das Volk unterrichtet werden, da
das natürliche Gesetz, obschon es lehrt, man müsse Gott zu einer gewissen Zeit
durch religiöse Gebräuche verehren, doch diess, an welchem Tage es vorzüglich
geschehen sollte, nicht vorgeschrieben hat.
Ferner sollen die Gläubigen belehret werden, dass man aus diesen
Worten die Art und Weise entnehmen könne, wie man die ganze Woche hindurch sein
Geschäft verrichten soll; nämlich so, dass wir immer auf den Festtag Rücksicht
nehmen, an welchem wir, da von allem unsern Thun und Lassen Gott Rechenschaft
abgelegt werden muss, solche Werke verrichten müssen, welche weder Gott
missfallen, noch wir, wie geschrieben steht, zu beseufzen
und zu bereuen haben im Herzen. [1.Reg. 25,31]
Endlich lehret es uns, was wir wohl beachten sollen, es werde nicht
an Veranlassungen fehlen, worüber wir dieses Gebotes vergessen könnten, entweder
verführt durch das Beispiel anderer, die es ausser Acht lassen, oder durch die
Neigung zu Schauspielen und andern Spielen, wodurch wir meistentheils von der
heiligen und religiösen Verehrung dieses Tages abgehalten werden. Nun wollen wir
sehen, was Sabbath bedeute.
IX. Was Sabbath, und den Sabbath halten, in der heiligen Schrift bedeute.
Sabbath ist ein hebräisches Wort, und heisst Feiertag. Den Sabbath
halten heisst daher feiern und ruhen; und dieser Bedeutung wegen geschah, dass
der siebente Tag Sabbath genannt wurde, weil Gott, nachdem er das Weltall
vollendet hatte, von allem Werke, das er gemacht hatte, ruhte. [20,10] So nennt Gott
diesen Tag im Exodus. Nacher aber wurde nicht blos dieser siebente Tag, sondern
wegen seiner Würde, selbst auch die Woche mit demselben Namen belegt; und in
diesem Sinne, sprach der Pharisäer beim heiligen Lukas: Ich
faste zweimal im Sabbathe. [46,20] So viel
über die Bedeutung des Sabbathes.
X. Wie man sagen könne, die Gläubigen heiligen den Sabbath.
Die Heiligung des Sabbathes heisst in den heiligen Schriften
Unterlassung, indem man nämlich körperliche Anstrengung und Geschäfte
unterlässt, wie offenbar die nachfolgenden Worte des Gebotes zeigen; Du sollst kein Geschäft thun. [5,12]
Jedoch bedeutet es nicht blos dieses (denn sonst wäre es hinlänglich
gewesen, wie im Deuteronomium zu sagen, du sollst den Tag des Sabbaths halten;)
denn da in der nämlichen Stelle beigefügt wird, dass du ihn heiligest, so wird
durch dieses Wort gezeigt, der Tag des Sabbathes sey heilig, und göttlichen
Handlungen und der Verrichtung heiliger Dinge geweiht. Daher feiern wir den Tag
des Sabbaths dann ganz und vollkommen, wenn wir Gott Werke der Andacht und
Verehrung darbringen; und das ist wahrlich der Sabbath,
[53,13] den Isaias eine Lust nennt, weil die
Festtage gleichsam die Lust des Herrn und frommer Menschen sind. Wenn daher mit
dieser gottesdienstlichen uud heiligen Feier des Sabbathes Werke der
Barmherzigkeit verbunden werden, so sind uns sehr grosse und viele Belohnungen
gewiss, die Isaias im nämlichen Kapitel aufzählt.
XI. Welches die eigentliche Bedeutung obiger Worte sey.
Der wahre und eigentliche Sinn dieses Gebotes zielt dahin ab, dass
sich der Mensch, mit Leib und Seele, darauf verlege, eine gewisse festgesetzte
Zeit sich von Geschäften und körperlichen Anstrengungen zu enthalten, und Gott
andachtsvoll anzubeten und zu verehren.
XII. Was durch den zweiten Theil des Gebotes angezeigt werde.
Der zweite Theil des Gebotes zeigt an, dass der siebente Tag
vermöge göttlicher Anordnung dem Gottesdienste geweiht sey. Denn es steht
geschrieben: Sechs Tage sollst du arbeiten, und alle deine Geschäfte thun. Aber
am siebenten Tage ist der Sabbath des Herrn deines Gottes. Diese Worte müssen so
genommen werden, dass wir dafürhalten, der Sabbath sey dem Herrn geweiht, dass
wir ihm an diesem Tage die Pflichten der Religion entrichten, und erkennen, der
siebente Tag sey ein Zeichen der Ruhe des Herrn.
XIII. Warum es nützlich gewesen sey, den Juden einen bestimmten Tag, und zwar den siebenten, zum Gottesdienste vorzuschreiben.
Dieser Tag ist dem Gottesdienste geweiht worden, weil es für das
rohe Volk nicht zuträglich gewesen wäre, nach Willkühr sich selbst eine gewisse
Zeit auszuwählen, damit es nicht etwa den Götzendienst der Aegyptier nachahmen
möchte. Es ist aus den sieben Tagen der letzte gewählet worden, welcher Umstand
geheimnissvoll ist. Desshalb nennt ihn der Herr im Exodus, und beim Ezechiel ein
Zeichen; und er spricht: Sehet zu, dass ihr meinen Sabbath
haltet; denn er ist ein Zeichen zwischen mir und zwischen euch in euren
Geschlechtern; auf dass ihr wisset, dass ich der Herr bin, der euch heiliget.
[Ezech. 20,12] [Exod, 31,13]
XIV. Was die Feier des Sabbathes bezeichnete.
Er war ein Zeichen, welches anzeigte, dass sich die Menschen Gott
weihen und als ihm geheiligt betrachten sollen, da wir auch den Tag ihm geweihet
sehen; denn jener Tag ist darum heilig, weil an ihm die Menschen insbesondere
sich der Heiligkeit und Andacht befleissen sollen. Er ist demnach ein Zeichen,
und gleichsam ein Denkmal der Erschaffung dieses bewunderungswürdigen Weltalls.
Er war überdiess für die Israeliten ein Zeichen, wodurch sie ermahnet wurden,
dass sie durch Gottes Beistand von dem drückenden Joche der ägyptischen
Dienstbarheit befreit und erlöset worden seyen, was der Herr mit jenen Worten
ausdrückte: Gedenke, dass du auch gedienet in Aegypten, und
dass dich der Herr, dein Gott, herausgeführt mit starker Hand und ausgerecktem
Arme. Darum hat er dir geboten, den Sabbath zu halten. [Deut, 5,15] Er ist aber auch ein Zeichen des geistigen
und himmlischen Sabbathes.
XV. Was der geistige Sabbath des christlichen Volkes sey.
Der geistige Sabbath besteht in einer gewissen heiligen und
geheimnissvollen Ruhe, wenn nämlich der alte Mensch, der mit Christus begraben
ist, zu einem neuen Leben erwachet, und sich in solchen Handlungen, die mit der
christlichen Frömmigkeit übereinstimmen eifrig übet. Denn es müssen die, welche einst Finsterniss waren, nun aber Licht sind im Herrn, als
Kinder des Lichtes wandeln, [Ephes. 5,8] in
aller Güte, Gerechtigkeit und Wahrheit, und nicht Theil nehmen an den
unfruchtbaren Werken der Finsterniss,
XVI. Dass auch die Heiligen ihren Sabbath haben.
Der himmlische Sabbath ist (wie der h. Cyrillus bei der Abhandlung
über jene Stelle sagt, Also sieht noch ein Ruhetag für das Volk Gottes zu
erwarten jenes Leben, in welchem wir mit Christus lebend alle
Güter geniessen werden, nachdem die Sünde ausgerottet ist, wie
geschrieben steht: Dort wird kein Löwe seyn, und kein böses
Thier darauf hinanziehen, sondern da ist Bahn und Strasse, die man heilige
Strasse nennt. [Isai. 35,9] Alle Güter
erlangt der Geist der Heiligen im Anschauen Gottes. Daher sollen vom Seelsorger
die Gläubigen mit den Worten ermahnet und angeeifert werden: Lasset uns also eilen, in diese Ruhe einzugehen. [Hebr. 4,11]
XVII. Die Juden feierten, ausser dem siebenten, noch andere Tage.
Ausser dem siebenten Tage hatte das jüdische Volk noch andere
festliche und heilige Tage, die durch ein göttliches Gesetz geboten waren,
wodurch das Andenken an die vorzüglichsten Wohlthalen erneuert werden
sollte.
XVIII. Warum die Apostel nicht den siebenten Tag der Woche, sondern den ersten, dem Gottesdienste geheiliget haben.
Es hat der Kirche Gottes gefallen , den Gottesdienst und die Feier
des Sabbathes auf den Sonntag zu verlegen. Denn gleichwie an diesem Tage die
Welt zuerst das Licht beleuchtete, so ist auch durch die Auferstehung unsers
Erlösers, welche an diesem Tage geschah, unser Leben aus der Finsterniss ins
Licht zurückgerufen worden; darum Ihn auch die Apostel den Tag des Herrn genannt
wissen wollten. Auch bemerken wir in den heiligen Schriften, dass dieser Tag ein
Festtag sey, weil an ihm die Erschaffung der Welt begann, und den Aposteln der
heilige Geist verliehen wurde.
XIX. Warum für die Christen ausser dem Sonntage noch andere Feste bestimmt wurden.
Die Apostel und unsere heiligen Väter haben am Anfange der Kirche
und in der Folgezeit noch andere Festtage eingesetzt, damit wir das Andenken an
die göttlichen Wohlthaten fromm und heilig begehen. Darunter werden jene für die
berühmtesten gehalten, die wegen der Geheimnisse unserer Erlösung dem
Gottesdienste geheiligt sind, hernach die, welche der heiligsten jungfräulichen
Mutter, dann den Aposteln und Märtyrern und den übrigen Heiligen, die mit
Christus herrschen, gewidmet sind: in deren Siegen wird Gottes Güte und Macht
gepriesen, ihnen die schuldige Ehre dargebracht, und das gläubige Volk zu ihrer
Nachfolge angeeifert.
XX. Wie man durch dieses Gebot angespornt werde, den Müssiggang zu fliehen.
Die Christen sollen unter dem Vorwande eines Feiertages nicht
müssiggehen.
Da zur Haltung dieses Gebotes der Theil desselben, der mit den
Worten ausgedrückt ist: Sechs Tage sollst du arbeiten: der siebente aber ist der
Sabbathtag des Herrn, sehr viel beiträgt, so soll der Pfarrer diesen Theil
sorgfältig erklären. Denn aus diesen Worten kann man schliessen, die Gläubigen
müssen ermahnet werden, dass sie nicht müssig und träge ihr Leben hinbringen,
sondern vielmehr, eingedenk des apostolilschen Zurufes, jeder sein Geschäft
verrichte, und mit seinen Händen arbeite [1.Thess. 4,11.] , wie von demselben befohlen worden
ist.
Ueberdiess befiehlt der Herr durch dieses Gebot, dass wir an den
sechs Tagen unsere Arbeiten verrichten, damit nicht etwas von dem, was an andern
Wochentagen geschehen und verhandelt werden soll, auf den Festtag verschoben,
und dadurch der Geist von der Sorge und dem Eifer für die göttlichen Dinge
abgehalten werde.
XXI. Was vorzüglich an Feiertagen zu thun verboten sey.
Hernach soll der dritte Theil des Gebotes erkläret werden, der
darstellt, wie wir den Sonntag heiligen sollen; besonders aber spricht er aus,
was uns an diesen Tagen zu thun verboten ist. Der Herr spricht: Am selben sollst
du kein Geschäft thun, weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein
Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch der Ankömmling, der inner deinen
Thoren ist. Durch diese Worte wird uns bedeutet, erstens alles meiden, was dem
Gottesdienste hinderlich seyn könnte. Es ist klar, dass dadurch alle Art
knechtlicher Arbeit verboten werde, nicht desswegen, als wäre sie an sich
schändlich und böse, sondern weil sie unsern Geist vom Gottesdienste, dem
Endzwecke des Gebotes, abwendet; und die Sünden müssen von den Gläubigen am
meisten gemieden werden, welche nicht nur den Geist von der Beschäftigung mit
göttlichen Dingen abziehen, sondern uns auch von der Liebe Gottes gänzlich
trennen.
XXII. Aeusserliche Handlungen, die zum Gottesdienste gehören, sind am Sonntage nicht untersagt.
Es werden jedoch nicht solche Handlungen und Werke verboten, welche
zum Gottesdienste gehören, wenn sie auch knechtliche Arbeiten sind, wie einen
Altar aufrichten, die Kirche wegen eines einfallenden Festtages zieren, und
anderes dergleichen. Desswegen sprach der Herr, die Priester verletzen im Tempel
den Sabbath, und seyen dennoch schuldlos. [Matth. 12,3]
XXIII. Auch einige knechtliche Werke sind wegen der Notwendigkeit an Feiertagen erlaubt.
Auch darf man nicht dafürhalten, es sey durch dieses Gesetz die
Verrichtung jener Arbeiten verboten, woran man einen grossen Verlust leiden
würde, wenn sie am Feiertage unterblieben; was auch durch die heiligen Satzungen
erlaubt ist. Der Herr hat erklärt, noch vieles andere dürfe an Feiertagen
geschehen, was der Seelsorger leicht beim h. Matthäus und Johannes finden
wird.
XXIV. Warum der Herr wollte, dass das Vieh ruhe.
Damit kein Umstand übergangen würde, durch den die Feier des
Sonntags verhindert werden könnte, so geschah auch des Zugviehes Erwähnung, da
durch diese Thiergattung die Menschen an der Heilighaltung des Sabbathes
gehindert werden. Denn wenn am Sonntage rur Verrichtung eines Werkes der
Gebrauch des Viehes erfordert wird, so ist auch dazu die Arbeit des Menschen
nothwendig, der das Vieh leitet; daher kann es für sich allein keine Arbeit
verrichten, sondern es unterstützt nur den Menschen bei der Arbeit. An diesem
Tage aber ist Niemandem zu arbeiten erlaubt, also auch nicht dem Viehe, dessen
sich die Menschen dazu bedienen. Demnach zielt das Gesetz dieses Gebotes dahin
ab, dass, wenn Gott durch die Arbeiten des Viehes die Menschen schonen will, sie
selbst sicherlich sich desto mehr hüten sollen, nicht grausam gegen dasselbe zu
seyn, da sie dessen Dienstleistung und Emsigkeit benützen.
XXV. In welchen Werken sich die Christen an Feiertagen vorzüglich üben sollen.
1) Es muss am Feiertage eine ganze Messe gehört werden. Das Sakrament
der Busse und des Altares soll an Festtagen öfter empfangen werden. 2) Es soll
die Predigt angehört werden.
I. Der Seelsorger soll mit aller Sorgfalt lehren, mit welchen
Werken und Handlungen sich die Christen an Feiertagen beschäftigen sollen.
Dergleichen sind, dass wir in die Kirche gehen, und darin mit frommer und
heiliger Gemüthsstimmung dem hochheiligen Messopfer beiwohnen, und die
göttlichen Sakramente der Kirche, die unsers Heiles wegen eingesetzt sind, zur
Heilung unserer Seelenwunden oft empfangen. Es kann aber von den Christen nichts
schicklicheres und besseres vorgenommen werden, als wenn sie ihre Sünden den
Priestern, oftmal beichten; wozu der Seelsorger das Volk ermahnen kann, wenn er
zum Beweise hiefür sich jener Gründe und Hilfsmittel bedient, welche über das
Sakrament der Busse an seinem Orte sind angegeben und befohlen worden. Er soll
aber das Volk zu diesem Sakramente nicht nur aufmuntern, sondere fleissig und zu
wiederholten Malen anmahnen, dass sie das hochheilige Altarssakrament öfter
empfangen.
II. Ferner müssen die Gläubigen der Predigt aufmerksam und fleissig
zuhören; denn nichts ist unverzeihlicher, und eines Christen unwürdiger, als die
Worte Christi zu verachten, oder nachlässig anzuhören. Auch sollen sich die
Gläubigen im Gebete und im göttlichen Lobe eifrig üben, und eine besondere
Sorgfalt auf die Erlernung, desjenigen anwenden, was zu einem christlichen
Lebenswandel gehört; sie sollen emsig auf die Erfüllung jener Pflichten bedacht
seyn, worin die Liebe besteht, den Armen und Dürftigen Almosen reichen, Kranke
besuchen, und Trauernde, und Leidende liebevoll trösten. Denn beim h. Jakobus
heisst es: Ein reiner und unbefleckter Gottesdienst vor Gott
und dem Vater ist dieser: Waisen und Wittwen in ihrer Trübsal besuchen.
[Jak. 1,27] Aus dem Gesagten kann man leicht
schliessen, was gegen die Vorschrift dieses Gebotes läuft.
XXVI. Warum es nothwendig war, gewisse Tage zum Gottesdienste zu bestimmen.
Der Seelsorger soll auch einige Stellen in Bereitschaft haben,
woraus er Gründe und Beweise nehmen kann, um das Volk besonders davon zu
überzeugen, dass es die Vorschrift dieses Gebotes mit grösstem Eifer und genauer
Sorgfalt beobachte. Sehr viel trägt dazu bei, wenn das Volk einsieht, und
deutlich erkennet, wie billig und vernunftgemäss es sey, dass wir einige
bestimmte Tage haben, die wir ganz dem Gottesdienste widmen, und unsern Herrn,
von dem wir die grössten und unzählige Wohlthaten empfangen haben, anerkennen,
verehren und anbeten. Hätte er uns befohlen, ihm täglich gottesdienstliche Ehre
zu erweisen, müssten wir uns nicht, in Betracht seiner so grossen und
unendlichen Wohlthaten gegen uns, alle Mühe geben, seinem Gebote mit
bereitwilligem und freudigem Herzen zu gehorchen? Da aber nur wenige Tage zu
seinem Dienste bestimmt sind, so ist kein Grund vorhanden, warum wir nachlässig
und träge in Verrichtung dieses Dienstes seyn sollten, den wie ohne sehr schwere
Verschuldung nicht verabsäumen können.
XXVII. Welcher Nutzen denen zufliesse, die diesem Gebotle emsig nachkommen.
Hierauf soll der Seelsorger zeigen, wie gross die Kraft dieses
Gebotes sey, da jene, die es recht beobachten, im Angesichte Gottes sind, und mit ihm zu reden scheinen.
Denn sowohl beim Beten betrachten wir Gottes Majestät, und unterreden uns mit
ihm, als auch bei Anhörung von Predigten vernehmen wir Gottes Stimme, die durch
jene zu unsern Ohren gelangt, welche von göttlichen Dingen salbungsvoll und in
Andacht predigen. Und dann beten wir den im Opfer auf dem Altare gegenwärtigen
Christus den Herrn an. Diese Güter gemessen vorzüglich jene, welche dieses Gebot
sorgfältig beobachten.
XXVIII. Was dagegen von jenen zu denken sey, welche dieses Gesetz gänzlich vernachlässigen.
Welche aber dieses Gesetz gänzlich vernachlässigen, die sind Feinde
Gottes und seiner heiligen Gesetze, da sie Gott und seiner Kirche nicht
gehorsamen, und auf seinen Befehl nicht merken; diess kann man daraus abnehmen,
weil dieses Gebot so beschaffen ist, dass es ohne Anstrengung beobachtet werden
kann. Denn da uns Gott keine Arbeiten auflegt, die sehr beschwerlich sind, und
die wir seinetwegen, verrichten sollten, sondern nur befiehlt, an jenen
Feiertagen zu ruhen und uns irdischer Sorgen zu entschlagen, so wäre es das
Zeichen einer grossen Verwegenheit, der Vorschrift dieses Gebotes
zuwiderzuhandeln. Zum warnenden Beispiele mögen uns dienen die Strafgerichte,
welche Gott über jene verhängte, die diess verletzt haben, wie wir im Buche
Numeri lesen [Num. 15,35]
. Damit wir also hierin Gott nicht beleidigen, so wird es gut seyn, oft
an jenes Wort, Gedenke, uns zu erinnern, und sich jene grossen Vortheile und
Belohnungen vorzustellen, welche wir nach obiger Erklärung aus der Heilighaltung
der Festtage ziehen. Noch vieles andere dergleichen wird ein frommer und
eifriger Seelenhirt, nach Erforderniss der Umstände, reichhaltig und weitläufig
vortragen können.
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